On 1 September 1971, a commemorative stamp was issued by the Austrian Post to mark 200 years of the Vienna Stock Exchange. As was then usual, a Blackprint was issued with extensive text in German and a much shorter English version in their own translation. Both are reproduced here; the German first. No attempt has been made to 'correct' or update either.

| Darstellung: | Siehe obige Abbildung. |
| Nennwert: | 4 S. |
| Erster Ausgabetag: | 27. August 1971. |
| Erster Tag der Freimachungsgültigkeit: | 1. September 1971. |
| Markengröße: | a) Gesamtgröße: 50 x 31.8 mm; b) Bildgröße: 46 x 278 mm. |
| Farbe: | Rötlichbraun. |
| Papier: | Weißes Briefmarkenpapier. |
| Gummierung: | Kaltleim. |
| Zähnung: | 13.75 x 14 auf 2 cm, Kammzähnung. |
| Entwurf: | Akad. Maler Otto Zeiller. |
| Stich: | Georg Wimmer. |
| Druck: | Österreichische Staatsdruckerei, Stichtiefdruckverfahren. |
| Auflage: | 3,200,000 Marken in Blättern zu je 50 Stück. |
Die Wiener Börse ist 200 Jahre alt geworden. In diesen zwei Jahrhunderten hat sich in unserer Welt in technischer, wirtschaftlicher und politischer Beziehung sehr viel geändert. Dies, vor allem aber die Metamorphose Wiens von der Hauptstadt einer Großmacht zu der unserer Republik, übte auch auf die Entwicklung der Wiener Börse bestimmenden Einfluß aus. Sie überstand Krisen und Notzeiten und paßte sich jeweils den geänderten Umständen an. So ist sie auch heute bemüht, als Einrichtung der Wirtschaft unserer Heimat zu dienen.
Während die ältesten Börsen der Welt als Waren- und Geldbörsen gegründet wurden und den Handel mit Wertpapieren erst später in ihren Tätigkeitsbereich aufnahmen, erfolgte in Österreich zunächst die Errichtung einer Wertpapierbörse, der erst ein Jahrhundert später eine Warenbörse angeschlossen wurde.
Ein Blick in das 18. Jahrhundert zeigt, daß auch damals unter den Problemen, denen sich die Staatsverwaltung gegenübersah, das der Aufbringung der für den Staatshaushalt notwendigen Mittel eine maßgebliche Rolle spielte. Man gab bereits Obligationen aus, für die es aber noch keinen geregelten Markt gab. Eine Folge hievon war, daß Besitzer solcher Staatsschuldverschreibungen diese gewöhnlich nur mit Verlust verkaufen konnten. Dies wirkte sich begreiflicherweise nachteilig auf den Staatskredit aus. In den Reform-plänen der Kaiserin Maria Theresia findet sich daher auch der der Errichtung einer Wertpapierbörse in Wien. Der erste, im Jahre 1761 unternommene Versuch, durch Schaffung einer Börse die Emissionstätigkeit des Staates zu erleichtern und einen geregelten Handel in Staatsobligationen zu ermöglichen, fand in der Öffentlichkeit kaum Beachtung. Diese erste Wiener Börse konnte die ihr gestellten Aufgaben daher mangels entsprechender Geschäftstätigkeit nicht erfüllen und ist nach 1762 nicht mehr nachweisbar.
Die Absicht, in Wien eine Wertpapierbörse zu errichten, wurde jedoch nicht aufgegeben. Nach den Plänen des Präsidenten der Hofrechenkammer Graf Zinzendorf wurde seit 1767 im Staatsrat die Schaffung eines zentralen Wertpapiermarktes erörtert. Nach Überwindung mancher Widerstände und Bedenken war es dann mi Jahre 1771 so weit. Am 1. August erschien ein kaiserliches Patent, in dessen Einleitung auf die für den Staatskredit abträglichen Wirkungen des Fehlens einer Börse in Wien sowie auf das Fehlschlagen des Versuches vom Jahre 1761 hingewiesen und die Errichtung einer Wertpapierbörse angeordnet wurde. Das Patent enthielt die wesentlichen Bestimmungen für diese Börse und setzte ihre Eröffnung für den 1. September 1771 fest. Diese Börse, eine staatliche Einrichtung, stand unter Leitung und Aufsicht eines von der Regierung bestellten Börsekommissärs. Sie erhielt ein Monopol für den Handel in Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand, den einzigen Wertpapieren, die es damals gab, sowie für den Handel mit Wechseln auf ausländische Plätze. Als Vermittler wurden für die Börse vom Merkantil- und Wechselgericht auf Vorschlag kaufmännischer Körperschaften Sensale bestellt und beeidigt. Die Kurse mußten am folgenden Tage vor dem Börselokal angeschlagen werden. Für Staatsschuldverschreibungen bestand ein Börsezwang, außerhalb der Börse zustandegekommene Geschäfte waren nichtig und sogar mit Strafe bedroht. Nur Wechselgeschäfte durften in dringenden Fällen auch außerhalb der Börse, dann aber nur unter Beiziehung eines Börsesensals, abgeschlossen werden.
An dieser Börse entwickelte sich zwar bald eine lebhafte Geschäftstätigkeit, doch zeigte es sich auch, daß mit polizeilichen Maßnahmen allein eine Verbesserung des Staatskredites nicht zu erzielen war. So erlebte die junge Einrichtung schon im Jahre 1811 ihre erste große Krise. Der Staatsbankrott, zu dem es damals infolge der Napoleonischen Kriege kam, löste auch ein ständiges Absinken der Kurse der Staatspapiere aus, die im Jahre 1812 im Durchschnitt bis auf ein Fünftel ihres Nennwertes zurückgingen. Eine vorübergehend ins Leben gerufene "Börsehofkommission" und verschiedene polizeiliche Maßnahmen hauen diese Entwicklung auch nicht aufgehalten. Nur sehr zögernd stiegen die Kurse in den nächsten Jahren wieder, endgültig überwunden konnte die Krise erst nach dem Sieg über Napoleon werden.
Die im Jahre 1816 erfolgte Gründung der "Privilegierten österreichischen Nationalbank" brachte zwei Jahre später die ersten Aktien an die Wiener Börse. Doch diese blieben noch längere Zeit die einzigen hier gehandelten Aktien. Erst 1842 wurde das Wiener Kursblatt durch die Aktien einiger Eisenbahnunternehmungen und der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft bereichert. Als weitere neue Wertpapierkategorie wurden im Jänner 1843 Pfandbriefe der Galizischständischen Kreditanstalt an der Wiener Börse eingeführt.
Nachdem der durch den Pariser Aufstand vom Juli 1830 verursachte Schock überwunden war, brachte das Jahr 1848 die nächste Krise. Wieder war die angespannte finanzielle Lage des Staates und seine hohe Verschuldung auslösendes Moment. Der Ausbruch der Märzrevolution haue panikartige Kursstürze zur Folge. Die Regierung sah sich zu Maßnahmen gegen die Auswüchse der Spekulation und vor allem gegen die überhandnehmenden, auf der Straße oder in Kaffeehäusern tagenden Winkelbörsen veranlaßt. Der Besuch der Börse wurde von der Vorweisung einer vom Börsekommissär ausgestellten Börsekarte abhängig gemacht, der Abschluß von Börsegeschäften an die Vermittlung durch Börsesensale gebunden. Eine Abendbörse sollte den Winkelbörsen den Boden entziehen.
Eine neue Epoche der Wiener Börse begann am 1. Jänner 1855, als das zweite Börsepatent vorn 11. Juli 1854 in Kraft trat. Teils wurde das Börsewesen neu geregelt, zum anderen Teil wurden bewährte Ubungen gesetzlich verankert. Für die Leitung der Börse wurde eine eigene Kommission geschaffen, die den Namen
Börsekammer erhielt und deren von der Regierung auf Vorschlag des Großhandelsgremiums, des bürgerlichen Handelsstandes und der Handelskammer bestellte 18 Mitglieder den Titel Börserat führten. Der Börsekommissär wurde zur staatlichen Aufsichtsperson, der Besuch der Börse weiter von der Ausstellung einer Börse-karte abhängig gemacht. Für den Handel und die Abwicklung der Börsegeschäfte wurden genauere Regeln erlassen. Die Börseleitung wurde ermächtigt, Personen vom Börsehandel auszuschließen oder nicht zuzulassen, der Börsebesuch von der Zahlung von Gebühren abhängig gemacht. Trotz dieser Beschränkungen wies der Borsebesuch eine zunehmende Tendenz auf, so daß bald über 1000, in manchen Jahren über 2000 Börsekarten pro Jahr ausgestellt wurden. Die Zahl der Sensale wurde vermehrt, weitere, nicht beeidete Vermittler (Börseagenten) wurden zugelassen.
In den beiden nächsten Jahrzehnten wendete man sich an der Wiener Börse immer mehr den Aktien zu. Die Kreditbeschaffung für den Staat, zu dem auch das Vertrauen fehlte, trat hingegen in den Hintergrund. Die erste Industrialisierungswelle brachte zahlreiche Aktienemissionen an die Börse. Durch das vermehrte Angebot wurden Angehörige aller Bevölkerungsschichten dazu bewogen, Ersparnisse in Aktien anzulegen. Die Bestrebungen gingen vielfach dahin, rasch Kursgewinne zu erzielen. Die Folge war eine allgemeine Spekulation, durch die nicht nur die Kurse in die Höhe getrieben, sondern auch wirtschaftlich nicht immer entsprechend fundierte Neugründungen angeregt wurden. Den Höhepunkt und gleichzeitig ihr abruptes Ende fand diese Entwicklung 1873 zur Zeit der in Wien veranstalteten Weltausstellung. Einerseits waren die in diese Ausstellung gesetzten Erwartungen nicht annähernd erfüllt worden, andererseits hatten die Vorbereitungsarbeiten nicht nur hohe Kosten, sondern auch hohe Schulden und damit eine gewisse Geldknappheit verursacht. Die Banken wurden bei Gewährung von Krediten für Wertpapierkäufe vorsichtiger. Dies löste eine rückläufige Kursbewegung aus, die schließlich ungeahnte Ausmaße erreichte. Weupapierbesitzer, die von den Kreditgebern geforderte Nachschüsse nicht leisten konnten, wurden exekutiert. Dem dadurch hervorgerufenen vermehrten Verkaufsangebot stand kein entsprechendes Kaufangebot gegenüber, und die Folge war, daß die Kurse innerhalb kürzester Zeit in das Bodenlose sanken. Versuche, Mittel für die Unterbringung der angebotenen Wertpapiere aufzutreiben, scheiterten, und dies führte zu einer völligen Zerstörung des Wertpapiermarktes. Zahlreiche Existenzen wurden vernichtet, viele Aktiengesellschaften, vor allem erst kurz vorher gegründete, verschwanden. Es dauerte viele Jahre, bis sich die Wiener Börse von diesem Rückschlag erholen konnte und das Wertpapiergeschäft in Wien wieder Bedeutung gewann.
In dieser ausgesprochenen Notsituation erließ die damalige Regierung das Börsegesetz vom 1. April 1875, das mit wenigen Änderungen heute noch Rechtsgrundlage des Börsewesens in Österreich ist.
Von einigen kleineren Rückschlägen gegen Ende des vorigen Jahrhunderts abgesehen, verlief dann der Wertpapierhandel an der Wiener Börse bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges in ruhigen und geordneten Bahnen. Sowohl der Aktien- als auch der Anlagemarkt hatten ihr Stammpublikum. Auf ersterem sicherte die reichere Schichte ihre Existenz, auf letzterem der breite Mittelstand seinen Lebensabend, beides durch langfristige Veranlagungen.
Der Kriegsausbruch brachte der Wiener Börse zunächst die Schließung. Bald stellte sich jedoch heraus, daß eine geschlossene Börse nicht den Wertpapierhandel verhinderte, sondern dieser sich außerhalb in ungelenkten Bahnen mit allen nachteiligen Folgen und Auswüchsen abspielte. Aber es dauerte bis zum Jahre 1916, bis man sich entschloß, den Wertpapiersaal wieder einem sogenannten Privatverkehr zu öffnen. Das Ende des Ersten Weltkrieges wurde von der Wiener Börse im allgemeinen gut überstanden, bis zur offiziellen Wiedereröffnung des amtlichen Börseverkehrs dauerte es allerdings noch einige Zeit, sie fand erst gegen Ende des Jahres 1919 statt. In der nun folgenden Periode der politischen und soziologischen Umgestaltung sowie der Kronen-inflation, die unzählige Familien um ihre Ersparnisse brachte, erlebte die Börse noch einmal einen ungeheuren Zulauf und eine inflationsbedingte und durch das Sachwertdenken hervorgerufene Aufwärtsbewegung der Kurse. Nach Einführung der Schilling-Währung und nach Konsolidierung der wirtschaftlichen und vor allem der Währungsverhältnisse trat auch für die Wiener Börse eine ruhigere Zeit ein. Sie überstand die Folgen der Weltwirtschaftskrise der dreißiger Jahre und blieb die führende Börse innerhalb des südosteuropäischen Raumes, an der auch viele Wertpapiere aus den Nachfolgestaaten der Monarchie weitergehandelt wurden.
Im Jahre 1938 wurde die Wiener Börse nach kurzer Schließung unter Einführung des deutschen Börse-rechts organisatorisch den Börsen des Deutschen Reiches angepaßt. Der Wertpapierhandel selbst wurde bis gegen Kriegsende fortgesetzt, die letzte Börseversammlung der Wertpapierbörse fand am 28. März 1945 statt.
Nach Wiedererrichtung der Republik Österreich ging man im Zuge des Wiederaufbaues auch daran, den Wertpapierhandel wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Im allgemeinen hauen die Eigentümer von Wertpapieren die Kriegsfolgen besser überstanden als die von Bargeld oder Sparkonten, so daß sich das Interesse an den Wertpapieren bald wieder zu regen begann und sich das Fehlen eines geregelten Marktes unangenehm bemerkbar machte. Um den amtlichen Börsehandel aufnehmen zu können, mußten erst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Da dies naturgemäß einige Zeit in Anspruch nahm, wurden zunächst mehrmals wöchentlich sogenannte "Vertrauliche Aussprachen der Kreditinstitute und Makler an der Wiener Börse" abgehalten, in denen die Preise der gängigsten Wertpapiere abgestimmt wurden. Durch das Börseüberleitungsgesetz 1948 wurde das alte österreichische Börsegesetz 1875 novelliert wiedereingeführt. Am 15. November 1948 war es dann so weit, daß der damalige Bundesminister für Finanzen Dr. Georg Zimmermann die Börse feierlich eröffnen und ihrer Bestimmung übergeben konnte. Mit dem Wertpapierbereinigungs- und dem Schillingeröffnungsbilanzengesetz wurden im Jahre 1954 weitere Grundlagen für einen zeitgemäßen Wertpapierhandel geschaffen.
In den letzten zwei Jahrzehnten ihres nunmehr 200jährigen Bestandes konnte die Wiener Wertpapier-börse den geänderten wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen angepaßt ihrer Aufgabe als zentrale Handelsstelle und einzige Wertpapierbörse Österreichs nachkommen. In dieser Zeit rückte die Wertpapierkategorie allmählich wieder in den Vordergrund, mit der an der Wiener Börse begonnen worden war, nämlich das festverzinsliche WertPapier, und hier gewann wieder der Emittent, der die ersten Schuldverschreibungen gestellt hatte, das Übergewicht, u. zw. die öffentliche Hand. Der Schwerpunkt verlagerte sich allmählich von den Aktien auf die Anlagewerte, jährliche Emissionen neuer Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen brachten der Börse ständig neues Material und eine stetige Erweiterung des Umfanges der hier gehandelten Wertpapiere. Der Aktiensektor hingegen hatte verschiedene Einbußen hinnehmen müssen, ausländische Aktien, aber auch inländische von verstaatlichten und anderen Gesellschaften verschwanden von der Börse. Die dadurch eingetretene Verminderung der Zahl der Aktien konnte durch Neunotierungen nur zum Teil wettgemacht werden, im letzten Jahrzehnt floß der Wiener Börse fast kein neues österreichisches Aktienmaterial zu. Nach Lockerung der Devisengesetzgebung konnte aber nicht nur der Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln nach drei Jahrzehnte langer Unterbrechung am 2. Jänner 1957 wieder aufgenommen werden, sondern wurden auch namhafte ausländische Aktien an der Wiener Börse eingeführt, die hier einen neuen Markt und günstige Aufnahme fanden.
Die im Jahre 1873 gegründete und im Jahre 1876 mit der Wiener Börse vereinigte Warenbörse besteht bis heute im Rahmen der Wiener Börse als selbständige Abteilung. Sie hat nicht nur durch die regelmäßige Veröffentlichung der Kurse verschiedener Waren (Schnitt- und Brennholz, Kolonialwaren, Rohhäute, Felle und Leder>, sondern auch durch die Börseusancen und die Tätigkeit des Schiedsgerichtes der Warenbörse für weite Handelskreise Bedeutung, vor allem in der Holz- und Textilbranche.
Die Wiener Börse ist die einzige Wertpapier- und allgemeine Warenbörse Österreichs. (Für inländische landwirtschaftliche Produkte und Mühlenfabrikate existieren sogenannte Produktenbörsen in Wien, Linz/Wels und Graz.) Sie ist eine auf Grund des Börsegesetzes vom 1. April 1875 errichtete selbständige Einrichtung, deren autonome Leitung Wiener Börsekammer heißt. Sie steht unter staatlicher Aufsicht, die vom Bundesministerium für Finanzen, für die Warenbörse auch vom Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie und durch von diesen bestellte Börsekommissäre ausgeübt wird. Das Gesetz enthält nur Grundsatzbestimmungen, die genauen Vorschriften sind in dem von der Börseleitung erlassenen und von den genannten Ministerien genehmigten Statut für die Wiener Börse, das aus der Börseordnung und der Schiedsgerichtsordnung besteht, niedergelegt.
An der Wertpapierbörse gibt es zwei Arten des Handels mit Wertpapieren, nämlich den amtlichen Wertpapierhandel und den Geregelten Freiverkehr. Welche Wertpapiere an der Wiener Börse gehandelt und im amtlichen Kursblatt notiert werden dürfen, bestimmt das Bundesministerium für Finanzen auf Grund eines Antrages des Emittenten der Wertpapiere nach gutächtlicher Äußerung der Börseleitung. Im amtlichen Börse-handel geschieht die Vermittlung der Börsegeschäfte durch amtlich bestellte Makler, die seit Errichtung der Wiener Börse den Namen Börsesensal führen. Diese müssen eine einschlägige Berufspraxis und in einer Prüfung die nötigen Kennmisse nachweisen. Sie werden auf Grund einer öffentlichen Stellenausschreibung nach Bedarf von der Börseleitung ernannt und vom Staat bestätigt und beeidigt. Sie sind selbständig, erhalten für die von ihnen vermittelten Geschäfte eine Provision, die Courtage oder Sensarie heißt.
Auch für den Geregelten Freiverkehr gibt es Vermittler, die Freien Makler. Sie sind Handelsmäkler im Sinne des Handelsgesetzbuches, haben einen Gewerbeschein und sind an der Börse als Vermittler und Händler tätig.
Der Wertpapierhandel erfolgt in den sogenannten Börseversammlungen in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13 Uhr im allgemeinen an allen Werktagen (mit Ausnahme der Samstage). Nicht jedermann, der Wertpapiergeschäfte abzuschließen wünscht, kann an diesen Börseversammlungen teilnehmen. Den Zutritt gewährt eine Börsekarte, die nach freiem Ermessen von der Börseleitung ausgestellt wird und bei Mißbrauch entzogen werden kann. An der Wiener Börse sind nahezu alle Wiener Kreditinstitute und auch Kreditinstitute aus den Bundesländern vertreten. Je nach dem Umfang des Wertpapiergeschäftes sind ein oder mehrere Angestellte der Kreditinstitute, die Börsedisponenten genannt werden und mit den erforderlichen Vollmachten ausgestattet sind, im Börsesaal tätig. Privatpersonen, die Wertpapiere erwerben oder veräußern wollen, müssen sich in Österreich, da es hier keine eigenen Wertpapierhändler gibt, der Kreditinstitute bedienen. Sämtliche Kreditinstitute führen neben ihrer sonstigen Tätigkeit auch Wertpapiergeschäfte aus. Es besteht in Österreich kein Börsezwang, d.h. die Kreditinstitute sind nicht verpffichtet, die Aufträge ihrer Kunden über die Börse auszuführen. Sie sind jedoch auf Grund des Handelsgesetzbuches und der einheitlichen Geschäftsbedingungen gehalten, ihren Kunden derartige Verkaufs- und Kaufaufträge grundsätzlich und mangels einer anderen Vereinbarung zu den an der Wiener Börse zustande gekommenen Kursen abzurechnen.
Den an der Börse tätigen Vermittlern werden die Aufträge entweder schriftlich oder mündiich während der Börseversammlung erteilt. Ein Ausrufen von Angeboten oder Kursen bzw. ein Geschäftsabschluß durch Zuruf ist an der Wiener Börse im allgemeinen nicht üblich.
Die Wertpapiergeschäfte werden an der Wiener Börse meistens zu Einheitskursen abgeschlossen. In diesen Fällen wird in einer Börseversammlung auf Grund aller vorliegenden Aufträge nur ein einziger Kurs festgestellt und verlautbart. Dieser liegt dort, wo der größte Umsatz möglich ist. Für wenige Aktien besteht der sogenannte Fließhandel. Bei diesem kann es auch zu mehreren Kursen im Laufe der Börseversammlung kommen. Hier verlautbart der Sensal immer dann, wenn sich Angebot und Nachfrage decken, einen Kurs. Von den Kunden der Kreditinstitute und von den Kreditinstituten an die Sensale können die Aufträge entweder limitiert, d.h. beim Kauf mit einem Höchstpreis und beim Verkauf mit einem Mindestpreis versehen, erteilt werden, oder "bestens", das ist ohne Begrenzung nach oben oder unten. Ist dem Sensal eine Kursbildung nicht möglich, kann er Angebot oder Nachfrage, d. h. den Preis, verlautbaren, zu dem er Kauf- oder Verkaufsaufträge vorliegen hat. Diese Notierungen werden mit den Zusätzen G (Geld), wenn es sich um Kaufaufträge, und W (Ware), wenn es sich um Verkaufsaufträge handelt, versehen. Decken sich Kauf- und Verkaufsaufträge nicht ganz, so ist der Börsesensal auf Grund der Börseusancen berechtigt, die Seite, deren Aufträge überwiegen, unur teilweise zu befriedigen. Liegen mehr Kaufaufträge vor, erhalten die Käufer nur einen Teil der gewünschten Wertpapiere, liegen mehr Verkaufs aufträge vor, wird den Verkäufern nur ein Teil der zum Verkauf angebotenen Wertpapiere abgenommen. Dies wird durch die Zusätze zum Kurs ‘r G’ (repartiert Geld) bzw. ‘r W’ (repartiert Ware) ersichtlich gemacht.
An der Wertpapierbörse werden im Jubiläumsjahr rund 700 Arten festverzinslicher Wertpapiere österreichischer Emittenten im Gesamtnennwert von ungefähr 65 Milliarden Schilling und Aktien von ungefähr 80 österreichischen Aktiengesellschaften im Gesamtnominale von rund 6.5 Milliarden Schilling, deren Kurswert ungefähr 17 Milliarden Schilling beträgt, sowie Wertpapiere bedeutender ausländischer Emittenten gehandelt.
In der Wiener Börsekammer, das ist die Börseleitung, sind alle am Wertpapierhandel beteiligten Institutionen vertreten. Die Mitglieder der Börseleitung führen den Titel Börserat und üben ihre Funktion als Ehrenamt aus. Die Börseräte werden für jeweils fünf Jahre von einzelnen Institutionen, wie dem Verband österreichischer Banken und Bankiers, der Girozentrale und Bank der österreichischen Sparkassen Aktiengesellschaft, der Österreichischen Postsparkasse und anderen, entsendet bzw. von den an der Börse tätigen Personen, vier von den Mitgliedern der Warenbörse, gewählt. Die aus 24 Börseräten bestehende Börsekammer wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten und mehrere Vizepräsidenten. Die Börsekammer übt ihre Funktion im Rahmen der Vollversammlung, durch einzelne Ausschüsse und durch den Präsidenten aus. Die Verwaltungstätigkeit wird vom Kammeramte unter der Leitung des beamteten Generalsekretärs besorgt.
Die Wiener Börse hat ihren Sitz im Börsegebäude am Schottenring 16, einem Neorenaissancebau Theophil. Hansens. Das Haus wurde in den Jahren 1872 bis 1877 errichtet und nach einem Brand am 13. April 1956, durch den der ehemalige große Börsesaal zerstört wurde, von Professor Erich Boltenstern umgebaut. Während die Fassade nach den ursprünglichen Plänen wiederhergestellt wurde, befindet sich heute im Inneren anstelle des großen Börsesaales ein Hof, den ein modernes, fünfgeschossiges Bürogebäude umgibt. Unter dem Hof bietet eine Garage Raum für über 100 Kraftfahrzeuge. Für den Börseverkehr wurden neue, den geänderten Verhältnissen angepaßte Säle geschaffen und zeitgemäß eingerichtet.
Die Mittel zur Erhaltung der Börse werden durch Beiträge der an der Börse tätigen Kreditinstitute und der Unternehmungen, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden, sowie aus Erträgen des Vermögens der Börse aufgebracht.
Die Kurse der Wiener Börse werden im "Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse" und im Marktbericht der amtlich nicht notierten Wertpapiere, die an jedem Börsetag erscheinen, regelmäßig verlautbart. Kursverlautbarungen in den meisten Tageszeitungen, über den Telephonkundendienst (Wien 15 125 und durch den Österreichischen Rundfunk (Ö 1, 14.45 Uhr) machen die Kurse der an der Wiener Börse gehandelten Wertpapiere auch dem breiten Publikum bekannt.
Als zentraler Handelsplatz für Wertpapiere trägt die Wiener Börse heute dazu bei, Staat und Wirtschaft in Österreich mit dem zur Erhaltung der Vollbeschäftigung und Vermehrung des Lebensstandards notwendigen Kapital zu versorgen. Eine bedeutende Aufgabe besteht auch darin, zum Schutze des Teiles der österreichischen Bevölkerung beizutragen, der Ersparnisse in Wertpapieren angelegt hat.
Dr. Harald Eichler
Unlike the stock exchanges in other European countries which were originally founded as markets for trading in certain commodities and later expanded their activities to securities and rnoney transactions, the need of regulating the trade in stocks and bonds gave rise to the foundation of the Vienna Stock Exchange. It was Empress Marie-Thérèse who established it as a governmental institution in 1771. During the first decades the transactions comprised bonds, stocks and bills of exchange. The first shares issued were those of the Austrian National Bank which was founded in 1816. In the fifties of the last century shares of various railway companies and of the "Donau-Dampfschiffahrtsgesellschart" (Danube Steam-Navigation Company) were issued; so were the first loans. In 1854 the Vienna Stock Exchange receivecl a new and very strict set of rules and regulations. The second half or the l9th century marked the great age of industrialization and a considerable number of new shares of banking-houses and other industrial and commercial enterprises were traded in on the stock exchange.
In 1875 the World Fair was held in Vienna and it was also during this year that the Vienna Stock Exchange passed through a heavy crisis putting a sudden end to many years of successful speculations. Due to this crisis the Stock Exchange Act was enacted on April 1, 1875 establishing the Vienna Stock Exchange as an autonomous institution; the Act is still in force. Since the Vienna Stock Exchange is placed under the control and administration of the "Börsenkammer" (Board of Govenors) chosen from among the members of the exchange. The Stock Exchange Act provided also for the establishment of a produce exchange.
During World War I business of the Vienna Stock Exchange was temporarily interrupted and although the time between the two World Wars involved heavy problems, such as the inflation and the conflicts with the Succession States of the Austro-Hungarian Monarchy, the Vienna Stock Exchange maintained its leading position in south-east Europe.
During World War II the organization of the Vienna Stock Exchange was assimilated to that of the German stock exchanges; however, its trading in securities was not interrupted until the end of the war.
After the restoration of the Second Austrian Republic the Vienna Stock Exchange was re-opened on November 15, 1948. In the following years it was very successful in increasing its influence and in regaining a firm position in Austria’s economic life; it contributed considerably to the solution of the financial problems of the government of the Second Austrian Republic and its national economy. Furthermore, after the foreign exchange market had been derestricted for Austria, trading in foreign currency which had been interrupted for nearly two decades, could be resumed on January 2, 1957.
Although the Vienna Stock Exchange functions as the only stock and general produce exchange for Austria there are three other speciai exchanges for agricultural products.
Almost all the loans, stocks, bonds, etc. issued by Austrian mortgage banks as well as shares of nearly 80 Austrian joint stock companies are traded in on the stock exchange. Moreover, business operations also involve dealing in bonds in foreign currency and foreign shares as well as in investment certificates. A distinction is made between the offficial stock exchange business and the regulated free market. Transactions in the official stock exchange business are conducted by stockbrokers - particular agents - who mark the official quotations and whose return is the so-called "Courtage" or "Sensarie" (brokerage). Transaction in securities äre mainly conducted by credit companies. For most of the securities uniform quotations are used, that means that the Stock Exchange Meeting held on Mondays to Fridays from 11.30 to 13.00 determines the quotation for each securlty on the basis of supply and demand. Only a few securities are subject to the so-called fluctuating trade where more than one quotation can be deterrnined during one Stock Exchange Meeting. Should no transactions be concluded, the broker can announce cash (G) or produce (W); do the orders for purchase not cope with those of sale the preponderant part is only partly satisfied. Such situations are made evident by carrying over quotations ,"r G" (apportioned cash) and "P W" (apportioned produce). The quotations are daily published in the "Amtliches Kursblatt der Wiener Börse" (Official Bulletin of the Vienna Stock Exchange) and in the "Marktbericht der amtlich nicht notierten Wertpapiere" (Report of the officially not quoted securities).
As to the produce exchange, all products can be traded in, with the exception of Austrian agricultural products and mill products. At present, Stock Exchange Meetings and quotations cover timber, colonial goods, raw skins, furs and leather.